Das Rebhuhnschutzprojekt im Landkreis Göttingen
Das Projektgebiet ist der Altlandkreis Göttingen und die unbebaute Fläche der Stadt Göttingen. Auf diesen rund 1.200 km² werden 54 % landwirtschaftlich genutzt – der Rest ist Wald und Siedlungsfläche. Das Ziel ist, den Rebhuhnbestand zu halten und bestenfalls zu vermehren. Es ist jedoch eine anspruchsvolle Aufgabe, die Landschaft auf dieser großen Fläche so zu verändern, dass sich der rückläufige Bestandstrend umkehrt. Um es gleich vorwegzunehmen: es ist uns nur lokal gelungen, den Rebhuhnbestand anzuheben.
Projektstart und erste Meilensteine
In einem Kurs zur Populationsbiologie der Uni Göttingen, Abteilung Naturschutzbiologie haben wir mit den uns damals zur Verfügung stehenden Daten das lokale Aussterberisiko der Rebhuhnpopulation im Landkreis Göttingen, mit Hilfe eines Populationsmodells berechnet. Das Ergebnis war verheerend: In den nächsten Jahrzehnten muss man mit dem Aussterben der Rebhühner rechnen, selbst wenn sich die Landschaft nicht weiter verschlechtert: Die verbleibende Population ist so klein, dass die natürlichen Schwankungen des Bestandes (durch Wetter etc.) mit großer Wahrscheinlichkeit ein Aussterben herbeiführen werden (GOTTSCHALK & BARKOW 2005).
Nun sind diese Modelle nie besser als die Daten, auf denen sie beruhen und damals haben wir den Rebhuhnbestand der Region noch deutlich unterschätzt und hatten keine Daten zum Bruterfolg und zur Sterblichkeit der lokalen Population. Aber diese düstere Prognose war der ausschlaggebende Punkt für den Start des Projekts. Kurz darauf, im Jahr 2004, bot das Land Niedersachsen erstmals eine neue Agrarumweltmaßnahme an: Blühstreifen. Damit könnten die Lebensräume für Feldvögel aufgewertet werden! Leider war diese Maßnahme völlig ungeeignet für den Schutz der Rebhühner und vieler weiterer Tierarten: Es waren einjährige Streifen, die alljährlich im April neu angelegt wurden. Gerade wenn die Rebhühner im Frühjahr ihre Brutreviere gründen, ist der „Blühstreifen“ ein kahler Acker. Zum Glück erfuhren wir damals große Unterstützung von der Landwirtschaftskammer und vom Landwirtschaftsministerium, die unseren Ansatz interessant fanden: jeder Blühstreifen sollte alljährlich nur zur Hälfte bestellt werden und diese beiden Hälften werden alljährlich getauscht. Das Nebeneinander der vor- und diesjährigen Vegetation bietet dem Rebhuhn ganzjährig Deckung, einen Brutplatz, Lebensraum für die Küken und unterstützt natürlich auch vielen andere Feldbewohner. Die „Strukturreiche Blühfläche“ war geboren.
Vor allem anfangs haben wir viel für die neue Maßnahme geworben: mit der Landwirtschaftskammer, dem Landschaftspflegeverband oder auch privat haben wir zahlreiche Info-Veranstaltungen für Landwirtinnen und Landwirte organisiert. Besonders Werner Beeke hat sich in dieser Zeit mit über 200 Einzelberatungen sehr verdient gemacht. Um der Landwirtschaft einen Anreiz für die zusätzliche Abweichung von der einjährigen Bewirtschaftung zu bieten, haben wir viele Jahre lang das Saatgut („Göttinger Mischung“) ausgegeben. Insgesamt haben 90 Landwirtinnen und Landwirte ca. 1.000 rebhuhngerechte Blühflächen von insgesamt 500 Hektar Fläche angelegt. Das war deutlich mehr, als wir anfangs erwartet hatten. Trotzdem sind das lediglich 0,8 % der landwirtschaftlichen Fläche im Altlandkreis von Göttingen.
Forschung
Die Abteilung Naturschutzbiologie begleitet von Anfang an die Aktivitäten zum Rebhuhnschutz mit intensiver Forschung am Rebhuhn. Insbesondere die Telemetriestudie mit über 200 wildlebenden, besenderten Rebhühnern hat wichtige Erkenntnisse erbracht: wo die Probleme des Rebhuhns in der modernen Agrarlandschaft liegen und wie diese Probleme am besten gelöst werden können. Das jährliche Rebhuhn-Monitoring seit Projektstart mit gleichbleibender Methodik liefert eine ausgezeichnete Datengrundlage für die Erforschung verschiedenster Fragestellungen.
Erfolge
Der wichtigste Beitrag, den das Projekt zum Schutz der Rebhühner leisten konnte, ist ein gut durchführbares Konzept, mit dem etwas für Rebhühner getan werden kann – unterlegt mit wissenschaftlichen Daten. So sind die rebhuhngerechten Blühflächen trotz ihres geringen Flächenanteils zu einem der wichtigsten Brutorte von Rebhühnern im Landkreis geworden. Der Rebhuhnbestand ist - immerhin - stabil geblieben. Lokal konnten allerdings vorübergehend Populationsanstiege erreicht werden. Auf ca. 10 km² in der Gemarkung um das Dorf Nesselröden haben Landwirtinnen und Landwirte sehr viele Blühflächen angelegt, so dass 7 % der Ackerfläche zum optimalen Rebhuhnlebensraum wurde. Hier hat sich zwischen 2006 und 2009 der Rebhuhnbestand verneunfacht. Dieses Beispiel zeigt, was mit Lebensraumaufwertungen für das Rebhuhn erreicht werden kann. Ferner profitieren zahlreiche weitere Arten von dieser Art der Bewirtschaftung.
Angeregt durch unsere Ergebnisse zu den rebhuhngerechten Blühstreifen hat das Land Niedersachsen 2014 diesen als Agrarumweltmaßnahme „strukturreicher Blühstreifen“ eingeführt. Jetzt kann also jede Landwirtin und jeder Landwirt in Niedersachsen beim Rebhuhnschutz mitmachen!
Das Beispiel macht Schule: in vielen lokalen Rebhuhnschutzprojekten wird auf die zweigeteilten Blühflächen gesetzt. In mehreren Bundesländern ist die Maßnahme ebenfalls eingeführt und auch in den Niederlanden haben viele Kooperativen von Landwirten diese Maßnahme angelegt. In Belgien, den Niederlanden, England und Schottland wurde sie im Rahmen vom Projekt PARTRIDGE erprobt.
Aktuelle Herausforderungen
Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU wurde 2023 eine verpflichtende Stilllegung von 4 % der betrieblichen Ackerfläche eingeführt. Leider wurde diese im darauffolgenden Jahr (2024) sofort wieder aufgehoben. Brachen sind wichtiger Bestandteil für den Schutz der Rebhühner und viele andere Agrararten. Somit fallen 4 % wertvolle Maßnahmenflächen ersatzlos weg.
Ab 2024 konnte die Agrarumweltmaßnahme „Strukturreiche Blühfläche“ (BF1) niedersachsenweit nicht mehr angemeldet werden. Für das derzeitige Projekt Rebhuhn retten – Vielfalt fördern! hätte das verehrende Folgen gehabt, da die strukturreiche Blühfläche eine der wichtigsten Maßnahmen für die Rebhühner ist. Glücklicherweise haben wir im Rahmen des Projekts für die beiden niedersächsischen Projektgebiete eine Ausnahmegenehmigung in 2024 beantragen können. So ist die Anmeldung strukturreicher Blühflächen innerhalb dieser Projektkulissen ohne Flächenbeschränkungen möglich.
Weitere niedersächsische Agrarumweltmaßnahme, wie die „mehrjährige Blühfläche“ (BF2) sind wiederrum für das Rebhuhn und andere Feldvögel ausbaufähig. Der erste hälftige Pflegeschnitt dieser Blühfläche liegt im Juli und ist so für die Rebhühner viel zu früh und stellt eine Gefahr für die Küken da. Die andere Hälfte der Fläche muss dann im August/September komplett abgemäht werden, was keine Winterdeckung übriglässt. In den niedersächsischen Projektgebieten vom Projekt Rebhuhn retten – Vielfalt fördern! konnte eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden, so dass nur ein hälftiger Pflegeschnitt ab dem 16.08. durchgeführt werden muss. So kann, zu mindestens in den Projektgebieten, die Maßnahme für den Rebhuhnschutz genutzt werden.
Auf der Ackerfläche in Niedersachsen ist mit lediglich ca. 0,25 % (Stand 2025) Aufwertung durch Blühflächen der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) nicht genug geschehen, um den Rebhuhnbestand anzuheben. Erst Flächenanteile von 5 - 7 % würden den Populationen des Rebhuhns und vieler anderer Arten der Agrarlandschaft zum Aufschwung verhelfen.
Mit der derzeit geringen Dichte an extensiven Strukturen auf Ackerland, können die wenigen Blühflächen den Rückgang der Rebhühner nicht aufhalten. Seit 2006 ist in Niedersachsen der Rebhuhnbestand um 70 % gefallen! Die Zeit zum Handeln läuft langsam ab!
Literatur
GOTTSCHALK, E., BARKOW, A. (2005): Ist das Rebhuhn noch zu retten? Eine populationsbiologische Gefährdungsanalyse des Rebhuhnbestandes im Raum Göttingen. Gött. Nat.kdl. Schr. 6: 117–140.